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Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW. hier: Klimaschutz-Förderung "Mobilität"

Der ÖDP Kreisverband Märkischer Kreis regt hiermit an, den Klimaschutz im Bereich "Mobilität" in Lüdenscheid mit Maßnahmen zur Senkung der CO2 Emissionen, hier die Abmeldung von Verbrennungsmotoren und den Umstieg auf alternative Verkehrsmittel, zu fördern.

Lüdenscheid, den 25. November 2020 

An den Rat der Stadt Lüdenscheid
z. Hd. Herrn Bürgermeister Sebastian Wagemeyer
Rathausplatz 2   
58507 Lüdenscheid                                                                                                                     

Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW
hier: Klimaschutz-Förderung - "Mobilität" -

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagemeyer,
sehr geehrte Damen und Herren Ratsmitglieder,
sehr geehrter Herr Voß, Ausschussvorsitzender der gemeinsamen Ausschüsse für Stadtplanung, Umwelt- und Klimaschutz,

Anregung:
Die "Ökologisch-Demokratische Partei" (ÖDP) Kreisverband Märkischer Kreis regt hiermit an, dem Klimaschutz im Bereich "Mobilität" in Lüdenscheid u. a. wie folgt nachzukommen:

1. Fördergegenstand: Abmeldung von genutztem Pkw, Motorrad und Roller mit Verbrennungsmotor:

Prämie:

a) Zuschuss Fahrkarte ÖPNV, Jahresabo (500 €)
b) Zuschuss zu Fahrrad und Fahrrad-Lastenanhänger (200 €)
b) Gutscheine "Wirtschaftsnetzwerk Lüdenscheid" - inhabergeführter Einzelhandel - (200 €)
c) Zuschuss zu E-Bike (400 €)

Max. Förderhöhe: 500 €

2. Fördergegenstand: E-Lastenräder und E-Lastenanhänger

Pramie: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten
Max. Förderhöhe: 500 €

3. Fördergegenstand: E-Roller

Prämie: Einmaliger Zuschuss in Höhe von 25 % der Anschaffungskosten
Max. Förderhöhe: 500 €

Die Förderung erfolgt aus Haushaltsmitteln für Klimaschutz solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sachverhalt:
Der Anteil an CO2 Emissionen von Verkehrsmitteln mit Verbrennungsmotor beträgt in Deutschland auf Grundlage des Klimaschutzberichts 2019 der Bundesregierung von August 2020 ca. 19% der Gesamtemissionen. Der Anteil in Lüdenscheid besteht entsprechend.

Begründung:
Um den sich vollziehenden Klimakollaps, erschreckend sichtbar um ganz Lüdenscheid herum, abzumildern, der durch CO2 Emissionen verursacht ist, muss Lüdenscheid umgehend seinen Beitrag leisten, CO2 Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Dies wird am stärksten durch Verkehrsmittel erreicht, die keine oder nur geringe CO2 Emissionen verursachen. Das Fahrrad ist das Verkehrsmittel mit der günstigsten CO2 Bilanz.

Vor diesem Hintergrund: Der ausufernde Individualverkehr von Verkehrsmitteln mit Verbrennungsmotor muss in Lüdenscheid sofort und drastisch reduziert werden, muss Teil der "Mobilitätswende" sein. Der Antrieb von Fahrzeugen mit batteriegetriebenen Elektromotoren (sehr hohe CO2 Bilanz) ist lediglich eine "Brückentechnologie". Der E-Antrieb ist daher nur zurückhaltend zu "fördern". Keinesfalls aber darf er umgesetzt werden für Pkw im Verhältnis 1:1 von Verbrennungsmotor zu batteriebetriebenem Elektromotor.

Zu dem angestrebten "Mobilitäts-Umstieg" sollen die o. g. Prämien Anreize mit Wirkungen in verschiedener Hinsicht sein. Insbesondere aber möchten sie, unter Ansprache der ganzen Bevölkerung, eine sofortige Reduzierung von CO2 Emissionen in Lüdenscheid bewirken.

Antrag gem. Hauptsatzung der Stadt Lüdenscheid, III Anregungen und Beschwerden, § 10, Abs 5 ff.: Beschluss wie in o. g. "Anregung" dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Im Namen des Vorstands

Claudius Bartsch
Ökologisch-Demokratische Partei
Kreisverband Märkischer Kreis

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Wichtiger Hinweis:
Blogbeiträge stellen die persönliche Meinung einzelner Parteimitglieder dar. Diese kann in Einzelfällen von der Programmlage der Partei abweichend sein. Auch ist es möglich, dass zu einzelnen Themen und Aspekten in der ÖDP noch keine Programmlage existiert.